Kann ich vom Kunden eine Begründung verlangen?

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Sie können es einschalten, sollten es in einem EU-Shop aber nicht. Artikel 9 Absatz 1 gibt dem Verbraucher das Recht, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, ein Pflichtfeld ist damit nicht rechtskonform.

Die Einstellung ist deshalb standardmäßig aus, die Gründe werden als optionale Auswahl angeboten, und das Formular sagt dem Kunden in klaren Worten, dass keine Begründung nötig ist. Die Gründe, die Kunden freiwillig nennen, werden weiter erfasst und im Backoffice angezeigt, und dort liegt ohnehin meist die brauchbare Information.

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