Muss ich die ursprünglichen Versandkosten erstatten?

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Bei einem vollständigen gesetzlichen Widerruf ja. Artikel 13 Absatz 1 verlangt die Erstattung aller vom Verbraucher geleisteten Zahlungen und nennt die Lieferkosten ausdrücklich.

Artikel 13 Absatz 2 begrenzt das. Hat der Kunde eine teurere Lieferart als Ihre günstigste Standardlieferung gewählt, schulden Sie nur die günstigste Standardlieferung, ein Express-Upgrade ist also nicht erstattungsfähig. Tragen Sie Ihre günstigste Standardlieferung in den Einstellungen ein, dann wird die Grenze automatisch angewendet.

Zwei Fälle weichen ab. Geht nur ein Teil der Bestellung zurück, wurde die Lieferung für das Behaltene genutzt, daher werden die Versandkosten standardmäßig nicht erstattet. War die Ware defekt, falsch oder fehlte sie, werden die Versandkosten in jedem Fall vollständig erstattet, denn das ist Nacherfüllung und kein Widerruf.

Jeder Betrag wird mit der Begründung angezeigt, warum er enthalten oder ausgeschlossen ist, bevor Sie bestätigen.

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